Wärmeschutz

Seit 1995 ist die letzte Wärmeschutzverordnung in Kraft.
Im Jahr 2001 wird diese durch die Energieeinspar-
verordnung EnEV abgelöst.
Diese Verordnungen verlangen, dass bei allen
Neubauten mit niedrigen und normalen Innentempera-
turen ein Wärmeschutznachweis erbracht wird. Aber
auch bei den Erweiterungen und Umbauten wird in Ab-
hängigkeit von dem Umfang der Baumaßnahme ein
solcher Nachweis verlangt. Dieser Nachweis ist die Vor-
aussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung, bzw.
einer Rohbau- oder Schlußabnahme.

Ich bin vom Staat als Sachverständiger anerkannt und berechtigt, diese Wärmeschutz Nachweise zu führen.
Außerdem bin ich als Energieberater in der Lage, Sie in allen Fragen zur sinnvollen Energieeinsparung bei Modernisierungen und Umbauten zu beraten.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen und Probleme haben.
Wir beraten und helfen Ihnen gerne.

 

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